Der Landtagsabgeordnete Stephan Grüger hat gemeinsam mit seinem Abgeordnetenkollegen Gerald Kummer eine Kleine Anfrage zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Windkraft in Hessen gestellt. Die beiden Abgeordneten wollen mit Blick auf die Beantwortung der Drucksache 20/8832 von der Landesregierung unter anderem wissen, welches Ergebnis die Prüfung, „ob und ggf. wann die Festlegungen zur Nutzung der Windenergie in der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans an die neue Gesetzeslage anzupassen sind“ ergeben hat. Sie fragen, ob das Repowering an Standorten möglich ist, welche bisher im Teilplan Erneuerbare Energien nicht als Vorranggebiete ausgewiesen sind und welche Bedingungen dafür erfüllt werden müssen. Weiter fragen sie die Landesregierung, wann die Landesregierung spätestens den Beschluss nach § 5 Abs. 2 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes fassen will und warum sie dies nicht schon getan hat.
Die gesamte Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 20/10525 und die Antwort der Landesregierung finden Sie im Landtagsinformationssystem unter folgendem Link.