Antrag der SPD-Fraktion: Steuerung der Ansiedlung von Wettbüros, Spielhallen etc.

Bild: Graustufenfotografie Von Menschen, Die Hände Heben

Für die Gemeindevertretersitzung am 16.02.2023 hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, dass geprüft werden soll, welche Möglichkeiten es gibt, die Ansiedlung von sogenannten „Vergnügungsstätten“ planungsrechtlich – das heißt in der Handhabe der Gemeinde – zu steuern. Unter Vergnügungsstätten fallen beispielsweise solche Einrichtungen wie Wettbüros, Spielhallen und Bordelle. Wir sind uns als SPD-Fraktion einig, dass solche Vergnügungsstätten einen negativen Einfluss auf die unmittelbare Nachbarschaft und letztlich auch das ganze „betroffene“ Dorf haben können.

Uns geht es nicht um ein Verbot per se, sondern darum, als Gemeinde das Heft des Handelns in der Hand zu behalten! Unter den rechtlich definierten Begriff der Vergnügungsstätte fallen ausdrücklich nicht Gaststätten und „normale“ Kneipen!